Auf die Norm kommt es an!

Schwimmhilfe?
Schwimmweste?
Oder Rettungsweste?

Auf die Norm kommt es an!

Immer wieder kommt die Frage zur Schwimmweste. Aus diesem Grund möchte ich hier das vks-Merkblatt Nr. 6 verlinken.

Auf wettkampftauglichen Wassersportgeräten kann anstelle des Einzelrettungsmittels eine Schwimmhilfe mitgeführt werden. Als Schwimmhilfen gelten Rettungswesten, die der Norm SN EN 393:1994 oder SN EN ISO 12402-5:2006 entsprechen. Die Schwimmhilfe hat der Grösse der sie tragenden Person zu ent-sprechen und einen Mindestauftrieb von 50 Newton aufzuweisen. Art. 1 34a Abs. 2, 3, 4 und Art. 166b Abs. 7

Bezüglich Weste in der 300m Zone:

Auf Seen sind sie in der inneren (150 m) und der äusseren (300 m) Uferzone vom Mitführen eines Einzelrettungsmittels befreit.
Art. 134 Abs. 4bis Buchstabe a

Alles klar, oder? Ausserhalb der 300m Zone muss eine Rettungsweste mitgeführt werden!

Meine Empfehlung: nicht nur mitführen, sondern anziehen!
Und bei Wassertemperaturen unter 18 Grad, auch in der 300m Zone immer mit Weste!

Hier das Merkblatt: