Schwimmhilfe?
Schwimmweste?
Oder Rettungsweste?
Auf die Norm kommt es an!
Immer wieder kommt die Frage zur Schwimmweste. Aus diesem Grund möchte ich hier das vks-Merkblatt Nr. 6 verlinken.
Auf wettkampftauglichen Wassersportgeräten kann anstelle des Einzelrettungsmittels eine Schwimmhilfe mitgeführt werden. Als Schwimmhilfen gelten Rettungswesten, die der Norm SN EN 393:1994 oder SN EN ISO 12402-5:2006 entsprechen. Die Schwimmhilfe hat der Grösse der sie tragenden Person zu ent-sprechen und einen Mindestauftrieb von 50 Newton aufzuweisen. Art. 1 34a Abs. 2, 3, 4 und Art. 166b Abs. 7
Bezüglich Weste in der 300m Zone:
Auf Seen sind sie in der inneren (150 m) und der äusseren (300 m) Uferzone vom Mitführen eines Einzelrettungsmittels befreit.
Art. 134 Abs. 4bis Buchstabe a
Alles klar, oder? Ausserhalb der 300m Zone muss eine Rettungsweste mitgeführt werden!
Meine Empfehlung: nicht nur mitführen, sondern anziehen!
Und bei Wassertemperaturen unter 18 Grad, auch in der 300m Zone immer mit Weste!


